Die Kosten einer Rückrufaktion sind im Rahmen einer Produkthaftpflichtversicherung ausgeschlossen.
Deshalb wurden in der Vergangenheit spezielle Rückrufkostenversicherungen entwickelt
und zwar einerseits für den Bereich „Kfz-Rückruf“ andererseits für alle Produkte, die nicht in
den Kfz-Bereich fallen.
Durch das Produktsicherheitsgesetz werden Hersteller und Händler gegenüber privaten Verbrauchern
verpflichtet, nur sichere Produkte auf den Markt zu bringen. Damit wurde eine gesetzliche
Grundlage geschaffen für Produktrückrufe, die von den zuständigen Behörden angeordnet werden
können, wenn die Produkte nicht sicher sind.
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf die Produkte selbst, sondern auf bestimmte Kosten,
die durch eine Rückrufaktion oder Kosten im Vorfeld entstehen können, wie z.B.
- Benachrichtigungskosten
- Transportkosten
- Überprüfungskosten
- Zwischenlagerungskosten
- Austauschkosten
Eine Bilanzschutzversicherung deckt auch Ersatzlieferungen und Ertragsausfall ab.
Eine Produktschutzversicherung schützt vor Folgen von Erpressung und Sabotage.
Versicherungen und Spezialkonzepte
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