Tätigkeiten als Organ im Vorstand oder im Aufsichtsrat, in der Geschäftsführung oder im Beirat
sind mit hohen persönlichen Risiken verbunden.
Eine Haftung des Vorstandes oder des Geschäftsführers entsteht bei fahrlässiger
Sorgfaltspflichtverletzung gegenüber seinem Unternehmen (Innenanspruch) oder in Einzelfällen
auch gegenüber Dritten (Außenanspruch).
Wir helfen dabei, das Risiko richtig einzuschätzen und eine geeignete D & O Versicherung
auszuwählen. Höhe der Deckungssumme, Einschluss von Tochterunternehmen und externe Mandate
sind zu berücksichtigen.
Wir bieten eine Reihe von Schadensbeispielen, um das Risiko deutlich zu machen.
Seit 2010 bieten wir auch für die Absicherung von gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehalten
Lösungsmöglichkeiten an.
Versicherungen und Spezialkonzepte
Tel 040-36 12 04-36
Fax 040-36 12 04-45
G.A. Droege & Sohn
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Ansprechpartner
Rüdiger Timm
