Neu: Einfach privat krankenversichern
Der Bundestag hat zum Stichtag 01.01.2011 die sogenannte Dreijahresfrist gekippt. Damit können Arbeitnehmer jetzt einfacher in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln!
Warum?
Bisher (seit 01.04.2007) mussten Arbeitnehmer in drei aufeinander folgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze überschreiten um aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten zu können. Erst dann war es möglich eine private Krankenversicherung abzuschliessen.
Das ist nun Geschichte!
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung wird also nach einmaligem Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze (zur Zeit: jährlich 49.950,00 EUR - monatlich 4.162,50 EUR) möglich sein (mit einer Kündigungsfrist von 2 vollen Monaten zum Monatsende).
Mit dieser Neuregelung wird die Rechtslage, die vor dem 01.04.2007 galt, wieder hergestellt, wonach die Krankenversicherungspflicht eines Arbeitnehmers mit Ablauf des Kalenderjahres endete, in dem die Versicherungpflichtgrenze überschritten wird.
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