Altersteilzeitkonten
Gleitender Übergang in den Ruhestand
Altersteilzeit ermöglicht den Arbeitnehmern den gleitenden Übergang in den Ruhestand bereits mit 55 Jahren.
Zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern wird eine Altersteilzeitvereinbarung getroffen. Weit verbreitet ist das sogenannte Blockmodell.
50%
Vollarbeit
Aktivphase
50%
Freistellung
Passivphase
Rente
Der Arbeitgeber stockt das Teilzeitgehalt um mindestens 20 % auf.
Wichtig ! Die staatliche Förderung ( Erstattung des Aufstockungsvertrages ) entfällt für Altersteilzeitverhältnisse, die nach dem 31.12.2009 beginnen.
Das in der Aktivphase aufgebaute Wertguthaben unterliegt der Insolvenzsicherungspflicht § 8 AltTzG.
=
Insolvenzsicherungsbetrag
Wir bieten Ihnen einfache, transparente und kostengünstige Modelle zur Insolvenzsicherung an.
- Sicherungsmodell durch Kautionsbürgschaft
- Sicherungsmodelle durch Rückdeckungsversicherung
Zeitwertkonten
Flexibilisierung der Arbeitszeit
Zeitwertkonten sind für Unternehmen immer mehr von Interesse. Sie ermöglichen den flexiblen und bedarfsgerechten Einsatz von Mitarbeitern und fördern den gleitenden Übergang in den Ruhestand.
Die Finanzierung der Zeitwertkonten kann sich aus den unterschiedlichsten Bestandteilen zusammensetzen.
- Entgelt
- Sonderzahlungen
- Überstunden
- Unverbrauchte Urlaubstage
- Arbeitgeberzuschuss
Grundsätzlich unterscheiden wir in Langzeitkonten und in Vorruhestandskonten.
- Langzeitkonten sind Wertkonten, die es dem Arbeitnehmer während des Berufslebens erlauben, flexible Freistellungsphasen zu nehmen
- Vorruhestandskonten dienen ausschließlich dem Übergang in den Ruhestand.
Neu !
Wertguthaben sind künftig in Geld zu führen und unterliegen der Insolvenzsicherungspflicht, wenn das Wertguthaben eines Arbeitnehmers das Einfache der monatlichen Bezugsgröße überschreitet.
Rechtsgrundlagen von Zeitwertkonten
- Sozialversicherungsrecht
- Sog. Flexi II (01.01.2009)
- Rundschreiben der Sozialversicherungsträger (29.08.2003)
- Steuerrecht
- BMF – Schreiben vom 17. 11.2004
- Arbeitsrecht
- insbesondere Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarung und / oder Arbeitsvertrag
Wir überprüfen und passen Ihre bestehenden Wertkontenlösungen der aktuellen Rechtslage an.
Wir implementieren neue Wertkontenlösungen unter Berücksichtigung der Flex II.
Fragen? Dann rufen Sie mich an.
Ihre Ilona Wöllert.
Betriebliche Altersversorgung
Tel 0341-59 0 11-39
Fax 0341-59 0 11-59
G.A. Droege & Sohn
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Kickerlingsberg 6
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Ansprechpartner:
Ilona Wöllert
